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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23 B   

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https://dejure.org/2023,19337
LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23 B (https://dejure.org/2023,19337)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2023 - L 14 KR 89/23 B (https://dejure.org/2023,19337)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2023 - L 14 KR 89/23 B (https://dejure.org/2023,19337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 1 Nr 2 SGG, § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 2 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 17b Abs 1 S 1 GVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Verweisung - Rechtsstreit über Amtspflichtverletzungen - gleichzeitige Geltendmachung eines sozialrechtlichen Anspruchs - keine Teilverweisung an das zuständige Zivilgericht - Berücksichtigung von Vortrag im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegbeschwerde - Keine Teilverweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte, wenn daneben auch ein sozialrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird - Berücksichtigung von Vortrag im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Rechtswegbeschwerde - Keine Teilverweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte, wenn daneben auch ein sozialrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird - Berücksichtigung von Vortrag im Berufungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    In diesem Fall ist auch von dem Ausspruch einer teilweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges und einer teilweisen Verweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte gemäß § 17a Abs. 2 GVG abzusehen (st. Rspr., z.B. BSG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 437/11 B - Rn. 10, und vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B -, Rn. 5; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 9 AL 5/20 B -, Rn. 3).

    Dies gilt auch für den Fall der objektiven Klagehäufung (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 437/11 B -).

  • BSG, 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    In Fällen, in denen der Klageanspruch bei identischem Streitgegenstand auf mehrere (auch tatsächlich und rechtlich selbstständige Anspruchsgrundlagen) gestützt wird, ist das angerufene Gericht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG zur Entscheidung über sämtliche Klagegründe verpflichtet, auch wenn diese verschiedenen Rechtswegen zugeordnet sind, sofern nur der Rechtsweg für einen von ihnen gegeben ist (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - B 7 SF 1/16 R -, Rn. 8; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. September 2022 - L 4 AS 551/20 B -, Rn. 28).

    Die - im Verfahren über eine Rechtswegbeschwerde grundsätzlich erforderliche (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - B 7 SF 1/16 R, Rn. 11) - Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 SGG, denn der Kläger ist Versicherter i.S.d. § 183 Satz 1 SGG (vgl. auch BSG, Beschluss vom 25. September 2013 - B 8 SF 1/13 R - Rn. 12).

  • BSG, 10.12.2015 - B 12 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der Sozialgerichte für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    (st. Rspr., z.B. BSG, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - B 12 SF 1/14 R -, Rn. 11, m.w.N.).

    Eine Verweisung des Rechtsstreits ist daher nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, nicht eröffnet ist (BSG, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - B 12 SF 1/14 R -, Rn. 9).

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers für einen Medizinischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs ist der Streitgegenstand, wie er sich auf der Grundlage des Klagebegehrens, also des geltend gemachten prozessualen Anspruchs, und des Klagegrundes, also des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts, ergibt (st. Rspr.; vgl. nur Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 25. März 2021 - B 1 SF 1/20 R -, Rn. 10, Rechtsprechung hier und im Folgenden zitiert nach juris).

    Ob der Kläger allerdings mit diesem Begehren Erfolg haben kann, ist eine Frage der Zulässigkeit und der (materiellen) Begründetheit seiner Klage, nicht des Rechtswegs (vgl. BSG, Beschluss vom 25. März 2021 - B 1 SF 1/20 R, Rn. 8).

  • BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Rechtsweg

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    Wenn das angerufene Gericht hingegen zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist, kommt eine Verweisung nicht in Betracht (BSG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B -, Rn. 5; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 9 AL 5/20 B -, Rn. 3).

    In diesem Fall ist auch von dem Ausspruch einer teilweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges und einer teilweisen Verweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte gemäß § 17a Abs. 2 GVG abzusehen (st. Rspr., z.B. BSG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 437/11 B - Rn. 10, und vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B -, Rn. 5; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 9 AL 5/20 B -, Rn. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2020 - L 9 AL 5/20
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    Wenn das angerufene Gericht hingegen zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist, kommt eine Verweisung nicht in Betracht (BSG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B -, Rn. 5; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 9 AL 5/20 B -, Rn. 3).

    In diesem Fall ist auch von dem Ausspruch einer teilweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges und einer teilweisen Verweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte gemäß § 17a Abs. 2 GVG abzusehen (st. Rspr., z.B. BSG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 437/11 B - Rn. 10, und vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B -, Rn. 5; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2020 - L 9 AL 5/20 B -, Rn. 3).

  • LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 4 AS 551/20
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    Sofern ein Beteiligter während des Beschwerdeverfahrens Anträge stellt, z.B. die Klage ändern, erweitern oder zurücknehmen, Widerklage erheben oder Prozesskostenhilfe beantragen will, ist der Antrag noch beim verweisenden Gericht zu stellen, und die nachträglichen Veränderungen sind im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. September 2022 - L 4 AS 551/20 B -, Rn. 21).

    In Fällen, in denen der Klageanspruch bei identischem Streitgegenstand auf mehrere (auch tatsächlich und rechtlich selbstständige Anspruchsgrundlagen) gestützt wird, ist das angerufene Gericht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG zur Entscheidung über sämtliche Klagegründe verpflichtet, auch wenn diese verschiedenen Rechtswegen zugeordnet sind, sofern nur der Rechtsweg für einen von ihnen gegeben ist (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - B 7 SF 1/16 R -, Rn. 8; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. September 2022 - L 4 AS 551/20 B -, Rn. 28).

  • BSG, 25.09.2013 - B 8 SF 1/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwaltungsrechtsweg - Vollstreckung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    Die - im Verfahren über eine Rechtswegbeschwerde grundsätzlich erforderliche (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - B 7 SF 1/16 R, Rn. 11) - Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 SGG, denn der Kläger ist Versicherter i.S.d. § 183 Satz 1 SGG (vgl. auch BSG, Beschluss vom 25. September 2013 - B 8 SF 1/13 R - Rn. 12).
  • BSG, 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 14 KR 89/23
    Deshalb haben Anspruchsgrundlagen, die offensichtlich nicht gegeben sind bzw. erkennbar vom Rechtsuchenden nur mit dem Ziel geltend gemacht werden, einen bestimmten Rechtsweg beschreiten zu können, bei der Prüfung des Rechtswegs außer Betracht zu bleiben (BSG, Beschluss vom 30. September 2014 - B 8 SF 1/14 R -, Rn. 10).
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